Seit die Lockerungen der Ausgangsbeschränkung aufgrund von COVID-19 in Kraft getreten sind, gelten im öffentlichen Nahverkehr, in Supermärkten und anderen öffentlichen Einrichtungen strenge Maskenpflichten. Doch wie verhält es sich für Menschen, denen das Atmen aufgrund einer Lungenvorerkrankung bereits ohne Maske sehr schwer fällt? Oder, die aufgrund einer anderen Behinderung keine Maske tragen können?
Hier erfahrt ihr alles zum Thema Maskenpflicht und ihre Ausnahmen:
Warum kann das Tragen einer FFP2- oder FFP3-Maske für Lungenkranke gefährlich sein?
Viele Menschen, die der Risikogruppe angehören, entscheiden sich aus Angst vor einer Ansteckung mit COVID-19 für das Tragen von FFP2- oder gar FFP3-Masken. Das kann jedoch sehr gefährlich werden. Schuld ist der Filter in der jeweiligen Maske, der zu einem deutlich höheren Luftwiderstand führt. Für Menschen, die also bereits ohne Maske eine erschwerte Atmung oder gar Erkrankung der Lunge haben, bedeutet das eine vielfach höhere Anstrengung und kann sogar zur Ermüdung der Atmung führen. Gefährlich wird es dann, da nicht nur die Atemkraft selbst verloren geht, sondern auch deutlich weniger Kohlendioxid ausgeatmet wird. Aus diesem Grund empfiehlt sich in jedem Fall die Rücksprache mit dem Facharzt.*
Tatsächlich musste ich das am eigenen Leib erfahren, als ich vor einigen Wochen eine FFP2-Maske für kurze Zeit trug. Ich bekam starke Atemnot und Schmerzen im Brustkorb, die für fast zwei Wochen anhielten. Daher ist es mir sehr wichtig, diese Informationen mit euch zu teilen.
Auflistung nach Bundesländern
Natürlich kann es auch bei einfachen Alltagsmasken zu erschwerter Atmung kommen. Für Menschen, die sich einem solchen Problem gegenüber sehen, hat Aktion Mensch eine Tabelle über alle relevanten Regelungen pro Bundesland zusammengestellt. Hier finden Betroffene relevante Informationen und Quellen rund um Ausnahmeregelungen zur Maskenpflicht in Deutschland**:
Alle Angaben sind ohne Gewähr und ersetzen keinen ärztlichen Rat.
Quellen:
**Aktion Mensch: Ausnahmen für Menschen mit Behinderung von der Maskenpflicht
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